"Der Hypnokratische Eid"

Ich, Silke BLume, gelobe hiermit, die folgenden ethischen Richtlinien einzuhalten:
  1. Sofern ich nicht Arzt oder lizenzierter Psychologe bin, arbeite ich grundsätzlich nur mit gesunden Menschen.
  2. Ich bilde mich in Anatomie und Pathologie laufend weiter, so dass ich auch bei Menschen, die sich für gesund halten, erkennen kann, ob eine Konsultation bei einem Spezialisten angebracht ist.
  3. Wenn sich ein kranker Kunde bei mir meldet oder sonst wie Verdacht auf organische Ursachen besteht, arbeite ich mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker zusammen.
  4. Ich respektiere das Weltbild meiner Kunden und helfe ihnen, sich in ihrem eigenen Weltbild besser zurechtzufinden.
  5. Wenn ein Klient eine Verhaltensänderung wünscht, um über einen anderen Menschen Macht auszuüben, versuche ich ihn umzustimmen oder trete vom Mandat zurück. Die Freiheit jedes einzelnen ist mein oberstes Gebot.
  6. Widerstand von Seiten des Kunden kann ein Zeichen für mangelnden Rapport sein. Es gibt keine schwierigen Kunden, nur unflexible Kommunikatoren. Mein Bestreben ist es, die Kommunikation zu verwenden, die mir angeboten wird.
  7. Die Menschen sind nicht ihr Verhalten. Ich akzeptiere den Menschen und helfe lediglich, sein Verhalten zu ändern.
  8. Jeder Mensch tut zu jeder Zeit das Beste, was er kann, mit den Ressourcen, die ihm gerade zur Verfügung stehen. Hinter jedem Verhalten steckt auch eine positive Absicht.
  9. Die Wirklichkeit, wie der Kunde sie präsentiert, ist nur eine mögliche Repräsentation der Wirklichkeit. Genauso, wie die Wirklichkeit, wie ich sie wahrnehme, nur eine mögliche Repräsentation der Wirklichkeit ist.
  10. Jeder Mensch ist selbst verantwortlich für seine Gedanken und daher für die Resultate, die er produziert.
  11. Jeder Mensch hat alle Ressourcen, die er braucht, um seine Ziele zu erreichen.
  12. Es gibt keine Misserfolge, sondern lediglich Feedback.

Silke Blume, 2007


Hinweis:

Da ich seit 2011 selbst Heilpraktikerin bin, arbeite ich selbstredent auch mit kranken Menschen im Rahmen meiner Möglichkeiten. Ausgenommen sind hier alle Krankheiten bei denen ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker besteht. Nachzulesen im Infektionsschutsgesetz Paragr. 6 ff., Hebammengesetz, Gesetz zur Ausübung der Zahnheilunde sowie dem Gesetz über berufsmässige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. (Heilpraktikergesetz)